Verfahren der Firmengründung in Ungarn

WIRTSCHAFTSGESELLSCHAFTEN IN UNGARN

 

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Mit dem Gesellschaftsvertrag zur Bildung der offenen Handelsgesellschaft verpflichten sich die Mitglieder der Gesellschaft, bei unbeschränkter und solidarischer Haftung eine gemeinsame gewerbsmäßige Wirtschaftstätigkeit zu betreiben und der Gesellschaft die dazu notwendige Vermögenseinlage zur Verfügung zu stellen.

 

Kommanditgesellschaft (KG)

Mit dem Gesellschaftsvertrag zur Gründung der Kommanditgesellschaft übernehmen die Mitglieder der Gesellschaft eine Verpflichtung zur Betreibung einer gemeinsamen gewerbsmäßigen Wirtschaftstätigkeit, und zwar so, dass die Haftung wenigstens eines Gesellschafters (Komplementär) für die durch das Gesellschaftsvermögen nicht gedeckten Verbindlichkeiten unbeschränkt und mit den anderen Komplementären solidarisch ist, während mindestens ein anderer Gesellschafter (Kommanditist) nur seine im Gesellschaftsvertrag übernommene Vermögenseinlage leisten muss, für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft aber – mit der in diesem Gesetz festgelegten Ausnahme – nicht haftet.

 

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) / Einmanngesellschaft

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (in diesem Abschnitt im Weiteren: Gesellschaft) ist eine Wirtschaftsgesellschaft, die mit einem aus Stammeinlagen in einer im Voraus festgelegten Höhe bestehenden Stammkapital (gezeichneten Kapital) gegründet wird und bei der sich die Haftung des Gesellschafters gegenüber der Gesellschaft nur auf die Leistung seiner Stammeinlage und einer im Gesellschaftsvertrag eventuell festgelegten sonstigen Vermögenseinlage erstreckt. Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet der Gesellschafter – mit der im Gesetz festgelegten Ausnahme – nicht.

 

Aktiengesellschaft (AG)

Die Aktiengesellschaft ist eine Wirtschaftsgesellschaft, die mit einem Grundkapital (gezeichneten Kapital) gebildet wird, das aus Aktien mit einer im Voraus bestimmten Anzahl und einem im Voraus festgelegten Nennwert besteht, und bei der sich die Pflicht des Gesellschafters (Aktionärs) gegenüber der Aktiengesellschaft auf die Leistung des Nennwertes oder Emissionswertes der Aktie erstreckt. Für die Verbindlichkeiten der Aktiengesellschaft haftet der Aktionär – mit der im Gesetz festgelegten Ausnahme – nicht. Die Aktiengesellschaft kann geschlossen oder offen gegründet werden, und ihre Tätigkeitsform kann geschlossen oder offen sein. Offen ist die Aktiengesellschaft tätig, deren Aktien teilweise oder ganz in den öffentlichen Umlauf gebracht werden. Geschlossen ist die Aktiengesellschaft tätig, deren Aktien nicht öffentlich begeben wurden.

 

GRÜNDUNGSVERFAHREN

 

Achtung! Mit Vertragsmuster können wir elektronisch in 1 Stunde eine Firma gründen und binnen einigen Tagen registrieren. Erkundigen Sie sich bitte persönlich!

 

1. Abfertigung der nötigen Dokumente aufgrund der Informationen, welche früher per E-Mail zugeschickt oder bei einem persönlichen Treffen überreicht wurden.

2. Unterzeichnung der Gründungsurkunde und alle andere Dokumenten.

3. Der Rechtsanwalt sendet die Dokumentation elektronisch zu dem Firmengericht. Wenn die Firma für die Gründung eine Genehmigung braucht, können die Dokumente nur danach eingesendet werden.

4. Das Firmengericht sendet seine Entscheidung elektronisch binnen einigen Tagen. Die Firma bekommt eine Steuernummer und eine Registernummer.

5. Die Firma soll in 8 Tagen ein Bankkonto eröffnen und das Stammkapital einzahlen.